FMA-Ergänzung zur Bekanntmachung vom 28. Mai 2026
Die Beschwerdekommission der FMA hat der TGI-Beschwerde teilweise aufschiebende Wirkung zuerkannt — ausschliesslich zum weiteren Halten der Einlagen. Der Vertriebsstopp bleibt unverändert sofort vollziehbar.
— Die Finanzmarktaufsicht Liechtenstein hat eine Ergänzung zur Bekanntmachung vom 28. Mai 2026 veröffentlicht.
Was entschieden wurde
Die Beschwerdekommission der FMA hat mit (Teil-)Entscheidung vom 12. August 2026 über die Beschwerde der TGI AG gegen den von der FMA angeordneten Entzug der aufschiebenden Wirkung entschieden.
Der Beschwerde wurde ausschliesslich hinsichtlich der Anordnung betreffend das weitere Halten der im Rahmen der Produkte „Customer Basic 2 %“, „Sales Premium“ und „Sofortrabatt“ entgegengenommenen Einlagen aufschiebende Wirkung zuerkannt.
Was das (noch) nicht bedeutet
Die Entscheidung betrifft lediglich die vorläufige Vollziehbarkeit dieser Anordnung. Über deren materielle Rechtmässigkeit wurde damit nicht entschieden; sie bleibt Gegenstand des weiterhin hängigen und noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Verfahrens.
Was unverändert bleibt
Im Übrigen bleiben die von der FMA verfügten Massnahmen unverändert bestehen. Das gilt insbesondere für die Anordnung der sofortigen Einstellung des Vertriebs sowie des öffentlichen Angebots der genannten Produkte.
- Vertriebsstopp / Angebotsverbot — weiterhin sofort vollziehbar
- Weiteres Halten der Einlagen — vorläufig aufschiebende Wirkung (Teilentscheidung 12.08.2026)
- Materielle Rechtmässigkeit der Verfügung — noch nicht rechtskräftig entschieden
Was das für Anleger bedeutet
Der aufsichtsrechtliche Rahmen hat sich für Anleger nicht „aufgelöst“: Der Vertrieb und das öffentliche Angebot der drei Produkte bleiben untersagt. Geändert hat sich vorläufig nur die Vollziehbarkeit der Anordnung zum weiteren Halten der Einlagen. Ob und welche zivilrechtlichen Ansprüche (Kündigung, Rückabwicklung, Rückzahlung) im Einzelfall bestehen, ist weiterhin gesondert zu prüfen.
Zur FMA-Verfügung vom Mai 2026 → · FMA-Klarstellung 11.06.2026 → · Kostenlose Erstprüfung
Quelle: FMA-li.li — Ergänzung zur Bekanntmachung vom 28. Mai 2026 (18.09.2026).